Allgemeine Geschäftsbedingungen der Interactive Media GmbH zur Verwendung gegenüber Unternehmern

§ 1 Geltung

(1) Alle Leistungen und Angebote der B2B Interactive GmbH (nachfolgend „Interactive“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Interactive mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Interactiveihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Interactiveauf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Definition Kampagne, Platzierung

(1) „Kampagne“ bezeichnet sämtliche im Rahmen der Durchführung von Online-Marketing buchbaren Leistungen des Auftraggebers, insbesondere Firmen- und Produkteinträge (in speziellen Unternehmens-Verzeichnissen),Sponsoring, Banner-Werbung,E-Mail-Kampagnen, Whitepaper, Webcasts, Webvideo, sowie weitere Download- oder Streaming-Angebote (sofern jeweils aktuell angeboten).

(2) Bei der Platzierung der vertragsgegenständlichen Kampagne wird Interactive soweit möglich die Wünsche des Auftraggebers berücksichtigen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung der Kampagne sowie den Ausschluss von Kampagnen oder Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote der Interactive sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Durch Aufgabe einer schriftlichen Leistungsbestellung (per Email) macht der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Beauftragung der entsprechenden Leistung an die Interactive. Das Angebot gilt erst als von derInteractive angenommen, sobald die Interactive gegenüber dem Auftraggeber schriftlich (per Email) die Annahme erklärt oder mit der beauftragten Leistung beginnt, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Interactive und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Interactive vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Interactive nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlungper Email, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(5) Angaben von Interactive zum Gegenstand der Leistung (z.B. Skizzen, Abbildungen,Mustervorlagen oder sonstige Leistungsdaten von Interactive) stellen nur Beschreibungen dar und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sie enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien.

(6) Auftraggeber der Interactive und damit Vertragspartner ist entweder eine vom Werbungstreibenden beauftragte Agentur oder der Werbungstreibende selbst (nachfolgend „Direktkunde“).

(7) Ist der Auftraggeber eine Agentur, kommt der Vertrag zwischen Interactive und der Agentur zustande. Das Vertragsverhältnis zwischen Agentur und Werbungstreibendem, insbesondere dessen Inhalte bzgl. Preisgestaltung, Abrechnung und sonstigen Konditionen, liegt in der alleinigen Verantwortung der Agentur.

(8) Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Werbungstreibenden als Direktkunde und der Interactive kommt nur bei unmittelbarer Beauftragung durch den Werbungstreibenden oder ausnahmsweise durch Nachweis einer auf die Agentur erteilen schriftlichen Vollmacht die die Berechtigung beinhaltet, in dieser Angelegenheit für und gegen den Werbungstreibenden zu handeln, zu Stande. Hierauf hat die Agentur bei Beauftragung schriftlich (Email) unter genauer Angabe des werbungstreibenden Auftraggebers (Firma/Bezeichnung, Anschrift, E-Mail, Telefon, Ansprechpartner) und Vorlage der Vollmacht deutlich hinzuweisen. Aus der Vollmacht muss sich der Zeitpunkt der Beauftragung, deren Gültigkeit sowie der Umfang der Bevollmächtigung ergeben.

(9) Interactive behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen vor. Der Auftraggeber darf diese Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von Interactive weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Interactive diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung. Haben die Verhandlungen nicht zum Vertragsschluss geführt, hat der Auftraggeber die Unterlagen unaufgefordert an Interactive zurückzugeben.

§ 4 Urheberrechte, Nutzungsrechte

(1) DieInteractive behält sichan den von ihr oder durch sie erstellten Leistungen alle Rechte, insbesondere sämtliche Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber erhält alle zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlichen Rechte.

(3) Es ist dem Auftraggeber ohne zu vorige schriftliche Erlaubnis der Interactive untersagt, die Präsentationsunterlagen oder andere Leistungen der Interactive an Dritte weiter zu geben, diese zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Art und Weise zu verbreiten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Materialien (z.B. Whitepaper) oder sonstige Informationen und Datenunter Beachtung der jeweils aktuellen technischen Anforderungen derInteractive bis spätestens zwei Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Start der Kampagne vollständig zur Verfügung zu stellen. Interactive haftet nicht für eine Verzögerung ihrer Vertragsleistungen, die durch eine nicht rechtzeitige oder eine nicht den technischen Anforderungen von Interactive entsprechende zur Verfügung Stellung der erforderlichen Materialien verursacht wurde. Die Zahlungspflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt, es sei denn dieser kann nachweisen, dass ihn an der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten kein Verschulden trifft.

(2) Der Auftraggeber hat durch den Einsatz geeigneter und auf dem aktuellen Stand der Technik beruhender Schutzprogramme dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm übermittelten oder sonst wie bereitgestellten Inhalte frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren oder Trojanern, sind.

§ 6 Vertraulichkeit

Alle beim Vertragsschluss und im Vorfeld des Vertragsschluss gegenseitig ausgetauschten vertraulichen Informationen und vertraulichen Dokumente dürfen allein für die Zwecke der vertraglichen Leistungserbringung genutzt werden und sind durch entsprechende Maßnahmen vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend verpflichten. Jede Vertragspartei ist jederzeit nach einer entsprechenden Aufforderung der anderen Partei verpflichtet, übermittelte Dokumente und eventuell davon angefertigte Kopien oder hierauf basierende eigene Ausarbeitungen zurückzugeben oder zu vernichten bzw. zu löschen

§ 7 Allgemeine Pflichten des Kunden /Haftung

(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass das von ihm gelieferte Material weder Rechte Dritter verletzt noch gegen geltendes Recht verstößt. Er sorgt insbesondere dafür, dass weder fremde Kennzeichen- oder Namensrechte oder Urheberrechte verletzt werden und/oder gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen wird. Weiter sorgt der Auftraggeber dafür, dass eventuell erforderliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften (bspw. GEMA), vorliegen und dass das gelieferte Material keine gewaltverherrlichenden, sexistischen, pornographischen, nazistischen und jugendgefährdenden Inhalte aufweist. Dies gilt auch für von dritter Seite bereit gestellte Materialien, den Internetauftritt des Auftraggebers, den Internetauftritt eines Dritten, auf die die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien verweisen oder zu denen diese, z.B. per Hyperlink verweisen. Interactive wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien nicht auf deren rechtliche Zulässigkeit oder Richtigkeit überprüfen.

(2) Erwirbt der Auftraggeber im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung, insbesondere einer Kampagne Leads, Kontaktdaten potentieller Kunden, darf der Auftraggeber diese nur im vereinbarten bzw. rechtlich zulässigen Rahmen verwenden diese nicht an Dritte weitergeben oder für Zwecke Dritter verwenden. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die vorgenannte Pflichthat der Auftraggeber an Interactive für jeden Einzelfall eine seitens Interactive festzusetzende, angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500,00 zu zahlen, deren Angemessenheit gegebenenfalls durch ein zuständiges Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Interactive vorbehalten.

(3) Interactive unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn Dritte Ansprüche geltend machen. Gegenüber dem Auftraggeber angezeigte Rechtsverstöße müssen von diesem unverzüglich per Email der Interactive angezeigt werden. Der Auftraggeber wird Interactive bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche bestmöglich unterstützen.

(4) Der Auftraggeber stellt Interactive von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Interactive auf Grund der zur Verfügung gestellten Materialien des Auftraggebers geltend gemacht werden, insbesondere von sämtlichen in diesem Zusammenhang Interactive entstehenden Schäden und Aufwendungen, sowie Kosten für eine Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten).

(5) Verletzt der Auftraggeber seine Pflicht Interactive bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche zu unterstützen, ist Interactive nach eigener Ermessensentscheidung berechtigt, sich gegen Angriffe Dritter zu verteidigen und diese zu erledigen. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Auftraggeberzu tragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Auftraggeber nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.

(6) Interactive ist berechtigt, bei von Dritten geltend gemachten Ansprüchen die vertragsgegenständliche Leistung sofort einzustellen, sofern die Ansprüche nicht offensichtlich unbegründet sind.

(7) Im Übrigen hat der Kunde die geltenden Bedingungen für Werbung der jeweiligen Plattform zu beachten, auf der er über B2B Interactive Werbung schaltet.

§ 8 Allgemeine Rechte von Interactive

(1) Ist Interactive der begründeten Ansicht dass eine Kampagne Rechte Dritter verletzt, gegen geltendes Recht oder gegen geltende Rechtsprechung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder gegen eine von Interactive abgegebene Unterlassungserklärung verstößt aus inhaltlich oder anderen Gründen fürInteractive unzumutbar ist, kann Interactive die Durchführung verweigern oder diese einstellen. Dies gilt auch für den Fall, dass in einem vergleichbarem Fall bereits eine Abmahnung erfolgt ist. Interactive wird den Auftraggeber unverzüglich über eine derartige Unterbrechung unterrichten und dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, die Rechtmäßigkeit der Kampagne darzulegen und gegebenenfalls ausreichend zu beweisen.

(2) Bei einerAblehnung oder Einstellung einer Kampagne bleibt die Zahlungspflicht des Auftraggebers bestehen, es sei denn:

a) für Interactive sind keine monetären Nachteile entstanden, insbesondere konnte Interactive den für die Kampagnen gebuchten Werbeplatz anderweitig vergeben. In diesem Zusammenhang entstandene Mehrkosten von Interactive hat der Auftraggeber zu tragen, es sei denn ihn trifft kein Verschulden an der Einstellung oder Ablehnung der Kampagne.

b) demAuftraggeber gelingt der Nachweis der Rechtmäßigkeit der Kampagne

(3) Soweit es für die Auslieferung des Materials erforderlich und dem Kunden zumutbar ist, sind wir berechtigt Bearbeitungen des Materials im Hinblick auf Größe, Format und die technischen Eigenschaften vorzunehmen.

(4) Sollte das Material nicht offenkundig als Werbung erkennbar sein, so sind wir berechtigt, das Material als solche (Werbung) kenntlich zu machen. Dies geschieht beispielsweise durch den Zusatz „Anzeige“ und zum Zwecke, das Material von eventuell vorhandenen redaktionellen Inhalten abzugrenzen.

(5) Für den Fall, dass ausnahmsweise die gebuchte Leistung zum vereinbarten Zeitraum nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann, so sind wir berechtigt, den Leistungszeitraum entsprechend zu verlängern, verschieben, abzusagen oder unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragsgebers auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.

§ 9 Kampagnenleistungen

(1) Ein bestimmter Erfolg einer Kampagne wird nicht zugesichert. Angaben von Interactive im Zusammenhang einer bestimmten Anzahl von gebuchten Page Impressions (Anzahl der Abrufe einer einzelne Webseite mit einem Webbrowser) beruhen auf Erfahrungswerten vieler anderer Kampagnen und garantieren keine im Zusammenhang der vertragsgegenständlich vereinbarten Leistung festgelegten Ziele und Erfolge.

(2) Die dem Auftraggeber übergebenen Leads müssen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Regelungen entsprechen. Wir weisen den Auftraggeber darauf hin,dass die in diesem Zusammenhang erteilten Einwilligungen von betreffenden Personen jederzeit widerrufen werden können. Der Auftraggeber erklärt, einen solchen Widerruf zu respektieren und eine Korrektur bzw. Löschung der Daten vorzunehmen. Über entsprechende Beschwerden in diesem Zusammenhang wird der AuftraggeberInteractive unverzüglich informieren.

(3) Der Auftraggeber versichert, alle gesetzlichen, datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen und vertraglichen Vorgaben bei der Verwendung der Leads zu beachten. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die erhaltenen Leads und die darauf folgenden Maßnahmen.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach schriftlichen Auftragsbestätigung für die jeweilige Kampagne.

(2) Das Recht auf ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist insbesondere gegeben, wenn

a) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, oder

b) der Auftraggeber trotz vorangegangener Mahnung und angemessener Fristsetzung weiterhin mit fälligen Zahlungsansprüchen in Verzug ist, oder

c) der Auftraggeber gegen eine seiner Pflichten aus den §§5 Absatz 2, 7 Absatz 1 und 7 Absatz 2 sowie § 11 Absatz 4 verstößt.

(3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, sind die bereits erbrachten Leistungen der Interactive anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten, mindestens jedoch mit 10% des Netto-Auftragswertes. Mit der vorgenannten Bezahlung erwirbt der Auftraggeber lediglich die Rechte an den bisher erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich und kostenfrei Interactive auszuhändigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§11 Rechteeinräumungen

Der Auftraggeber überträgt der Interactive die räumlich, zeitlich und inhaltlich für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dies umfasst insbesonderedas Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung,Sendung, Speicherung, das Recht zur Einstellung in Datenbanken, das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte durch Interactive selbst sowie durch vonInteractive beauftragte Dritte.

(2) Der Auftraggeber räumt der Interactive zusätzlich das Recht ein, die Inhalte von Download-Angeboten (bspw. Webcasts, Webvideo, Whitepaper) an Dritte zur Bereithaltung im Internet entgeltlich oder unentgeltlich zu lizenzieren oder die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.B. eBooks) zu verwenden.

(3) Interactive ist berechtigt, den Auftraggeber und alle erbrachten Leistungen als Referenz auf der Webseite von Interaktive zu veröffentlichen, auch wenn die erbrachten Leistungen auf einer Vorlage des Auftraggebers beruhen. Insbesondere darf Interactive die Webseite des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen. Diese Berechtigung bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen erhalten. Auf Anfrage stellt der Auftraggeber Interactive unentgeltlich ein hierfür geeignetes Logo zur Verfügung. Interactive ist berechtigt, im Rahmen von Kampagnen auf allen Informationsmitteln und bei sämtlichen Maßnahmen auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür Ansprüche entstehen.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Kostenvoranschläge und Angebote von Interactive sind unverbindlich.

(2) Die Vergütung für die vertragliche Leistung von Interactive ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(3)Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Ersterscheinungstag des Werbemittels.

(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung wird ein Skonto von 2 % des Netto-Rechnungsbetrages gewährt. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Interactive. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(5) Im Falle des Verzugs des Auftraggebers oder bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers, kann Interactive die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen, bereits veröffentlichte Kampagnen entfernen und für die restliche Durchführung der Kampagnen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist. Eine Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Interactive.

§ 13 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten.

(2) Interactive gewährleistet die für die vertragsgegenständliche Leistung übliche Beschaffenheit und Veröffentlichung der Kampagne unter Beachtung der von dem Auftraggeber gemäß vorstehenden Regelungen ordnungsgemäß übermittelten Daten. Dem Auftraggeber für die Live-Schaltung der Kampagne übergebene Leistungen von Interactive gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe unter Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail ausreichend) widerspricht.

(3) Entspricht die Veröffentlichung einer Kampagne aufgrund eines von derInteractive zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums oder eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Umfeld. Eine Verpflichtung derInteractive zur Verlängerung oder Ersatzschaltung besteht jedoch nicht.

(4) Ist die Verlängerung des Veröffentlichungszeitraums für den Auftraggeber unzumutbar oder schlägt diese fehl, bzw. verweigert die Interactive die Ersatzschaltung ernsthaft und endgültig, hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des betroffenen (Teil-)Auftrages oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.

§ 14 Haftung

(1) Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Interactive oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen

(2) Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Interactive und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Die Beschränkung der Haftung von Interactive gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder grobes Verschulden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Schadensersatzansprüche gegenInteractive verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. Die Beschränkung der Haftung von Interactive gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder grobes Verschulden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Soweit in diesem AGB Schriftform Pflicht ist, sind auch E-Mail zulässig.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg. Interactive ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem Handlungsort zu verklagen.

(3) DieseAGB unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.